Ein Projekt der HELPER Betreuung
Viele Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI stehen vor derselben Hürde:
Für die Anerkennung nach Landesrecht muss eine oder sogar zwei Fachkräfte benannt werden – als verantwortliche und stellvertretende Leitung.
Nicht jedes Unternehmen verfügt jedoch über entsprechend qualifiziertes Personal oder möchte eigene Fachkräfte fest anstellen. Genau hier setzen wir an.
In den meisten Bundesländern gilt: Leistungserbringer müssen mindestens eine verantwortliche Fachkraft benennen. In einigen Ländern wird zusätzlich eine stellvertretende Fachkraft verlangt – zur Absicherung bei Urlaub, Krankheit oder Ausfall.
Ziel ist eine dauerhaft erreichbare fachliche Leitung, die Qualität und Kontinuität sicherstellt.
Damit Sie die Anerkennung problemlos erlangen oder behalten, stellen wir Ihnen genau die Fachkraft, die Ihr Landesrecht verlangt: verantwortlich oder stellvertretend.
Ob alleinige verantwortliche Fachkraft oder stellvertretende Ergänzung – wir stellen Ihnen erfahrene, gesetzlich anerkannte Fachkräfte mit einschlägiger Berufspraxis im Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) zur Verfügung.
Wir erfüllen die Anforderungen der Landesverordnungen – revisionssicher und prüfungsfähig.
Unsere Fachkräfte sind ausgebildete Pflegefachkräfte mit Erfahrung im AzUA-Bereich.
Wir arbeiten direkt mit Ihrer bestehenden Struktur zusammen, übernehmen fachliche Leitung, Begleitung und Vertretung.
Bei Bedarf können wir kurzfristig sowohl die Haupt- als auch die Stellvertretung übernehmen.
Mit der Fachkraft-Stellung durch den HELPER Campus sichern Sie sich die gesetzlich geforderte fachliche Leitung – entweder komplett durch uns oder als ergänzende Vertretung zu Ihrer bestehenden Fachkraft. So bleiben Sie anerkannt, handlungsfähig und rechtlich auf der sicheren Seite, während wir die fachliche Verantwortung verlässlich und qualifiziert absichern.
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