Ein Projekt der HELPER Betreuung
Sie möchten Leistungserbringer werden oder Ihren bestehenden Alltags- oder Haushaltsdienst erweitern, um künftig über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abrechnen zu können?
Dann begleiten wir Sie bei allen Schritten zur Anerkennung nach § 45a SGB XI – von der Konzeptentwicklung bis zur fertigen Abrechnung.
Unsere Beratung kombiniert Fachwissen, Erfahrung und praxisnahe Lösungen aus über fünf Jahren Betreuungspraxis.
Gründungsberatung anfragenWir begleiten Sie Schritt für Schritt beim Anerkennungsverfahren bei Stadt, Landkreis oder Land.
Erstellung oder Überarbeitung Ihres Betriebskonzepts, angepasst an die Anforderungen für Betreuungsdienste.
Beratung zu den Qualifikationsanforderungen und Organisation der verantwortlichen und stellvertretenden Fachkraft.
Unterstützung bei der IK-Nummernbeantragung, Vertragsunterlagen und allen Modalitäten zur Abrechnung.
Empfehlungen für praxistaugliche Softwarelösungen zur Einsatzplanung, Dokumentation und Abrechnung.
Aufbau nachhaltiger Strukturen für langfristigen Erfolg – fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich.
Die Anerkennung als Betreuungsdienst setzt eine verantwortliche Fachkraft voraus – in einigen Bundesländern zusätzlich eine zweite stellvertretende Fachkraft.
Wir beraten Sie zu den genauen Anforderungen in Ihrem Bundesland und bieten bei Bedarf beides an: Stellung einer zweiten Fachkraft, wenn Sie bereits eine verantwortliche Person im Dienst haben oder Stellung der alleinigen verantwortlichen Fachkraft, falls Sie selbst keine Fachkraft im Unternehmen beschäftigen
Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen – unkompliziert, rechtssicher und mit geprüfter Qualifikation.
Mit der Gründungs- & Anerkennungsberatung von HELPER Campus schaffen Sie alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung nach § 45a SGB XI – von der Idee bis zur ersten Abrechnung mit den Pflegekassen. Praxisnah, digital und rechtssicher begleitet.
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