Ein Projekt der HELPER Betreuung

Gründungsberatung
für AzUA-Leistungen

Sie möchten Leistungserbringer werden oder Ihren bestehenden Alltags- oder Haushaltsdienst erweitern, um künftig über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abrechnen zu können?

Dann begleiten wir Sie bei allen Schritten zur Anerkennung nach § 45a SGB XI – von der Konzeptentwicklung bis zur fertigen Abrechnung.

Unsere Beratung kombiniert Fachwissen, Erfahrung und praxisnahe Lösungen aus über fünf Jahren Betreuungspraxis.

Gründungsberatung anfragen
  • § 45a SGB XI Anerkennung

    Wir begleiten Sie Schritt für Schritt beim Anerkennungsverfahren bei Stadt, Landkreis oder Land.

  • Konzeptentwicklung

    Erstellung oder Überarbeitung Ihres Betriebskonzepts, angepasst an die Anforderungen für Betreuungsdienste.

  • Fachkraft-Struktur

    Beratung zu den Qualifikationsanforderungen und Organisation der verantwortlichen und stellvertretenden Fachkraft.

  • Abrechnung mit Pflegekassen

    Unterstützung bei der IK-Nummernbeantragung, Vertragsunterlagen und allen Modalitäten zur Abrechnung.

  • Software und Digitalisierung

    Empfehlungen für praxistaugliche Softwarelösungen zur Einsatzplanung, Dokumentation und Abrechnung.

  • Wachstum und Qualität

    Aufbau nachhaltiger Strukturen für langfristigen Erfolg – fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich.

  • Ablauf der Gründungsberatung

    • Analyse und Zielklärung: Wir prüfen Ihre Ausgangssituation und legen gemeinsam die nächsten Schritte fest.
    • Konzeptphase: Erstellung oder Überarbeitung Ihres Betriebskonzepts zur Anerkennung nach § 45a SGB XI.
    • Anerkennungsverfahren: Begleitung bei der Antragstellung und Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
    • Fachkraft und Qualitätssicherung: Sicherstellung der formalen und personellen Anforderungen.
    • Abrechnung und Digitalisierung: Einführung praxisbewährter Tools und Prozesse für Ihre Kassenabrechnung.

    Fachkraft-Anforderungen? Wir übernehmen das für Sie

    Die Anerkennung als Betreuungsdienst setzt eine verantwortliche Fachkraft voraus – in einigen Bundesländern zusätzlich eine zweite stellvertretende Fachkraft.

    Wir beraten Sie zu den genauen Anforderungen in Ihrem Bundesland und bieten bei Bedarf beides an: Stellung einer zweiten Fachkraft, wenn Sie bereits eine verantwortliche Person im Dienst haben oder Stellung der alleinigen verantwortlichen Fachkraft, falls Sie selbst keine Fachkraft im Unternehmen beschäftigen

    Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen – unkompliziert, rechtssicher und mit geprüfter Qualifikation.

    Wir machen Ihren Betreuungsdienst abrechnungsfähig

    Mit der Gründungs- & Anerkennungsberatung von HELPER Campus schaffen Sie alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung nach § 45a SGB XI – von der Idee bis zur ersten Abrechnung mit den Pflegekassen. Praxisnah, digital und rechtssicher begleitet.

    Angebot einholen